Die Mieter verpflichten sich zu folgendem 
- Mindestens eine (1) Woche im Voraus dem Abwart die genaue Ankunftszeit bestätigen.
- Die Gebäude, das Mobiliar und die zur Verfügung gestellte Infrastruktur sind in ordentlichem Zustand und absolut sauber zu halten. Allfällige Schäden oder Beschädigungen sind bei der Schlussabnahme zu melden.
- Die Umgebung der Kolonie darf nicht verunreinigt werden (es sind die offiziellen Kehrrichtsäcke der Gemeinde zu verwenden oder die Abfälle nach Hause mitzunehmen).
- Die Nachbarn sind zu respektieren. Lärm zu später Stunde ist zu vermeiden. Der Mieter ist verantwortlich für Nachtruhestörungen durch seine Gäste.
- Die Räumlichkeiten dürfen nicht ohne Durchführung einer Schlussabnahme verlassen werden.
- Für jeden vom Abwart als nicht in Ordnung oder nicht korrekt gereinigt bezeichneten Raum ist eine Busse von Fr. 100.– zu bezahlen.
- Allfällige Schäden sind bei der Abgabe der Gebäude zu melden und die entsprechenden Kosten zu bezahlen.
- Bei grösseren Problemen telefonieren Sie innert kürzester Frist dem Haus-Verantwortlichen, um das Problem zu melden.
- Bei Annullation des Mietvertrages ist eine Entschädigung von 50 % des voraussichtlichen Mietzinses zu bezahlen.
Zur Erinnerung
- Bei Ausfall eines Haushaltgerätes kann keine Mietzinsreduktion verlangt werden (z.B. Geschirrspüler, Steamer). Wir tun unser Möglichstes, damit bei Ihrer Ankunft alles in Ordnung ist, doch folgen die Vermietungen häufig von einem Tag auf den anderen aufeinander. Es ist uns daher nicht immer möglich, ein technisches Problem noch am gleichen Tag zu beheben. Wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis.
- Es wird folgendes Material nicht geliefert: Kissen, Fix-Leintuch und Schlafsack sowie Weingläser.
- Das Reinigungsmaterial (Besen, Scheuerbürsten, Staubsauger, Schaufel usw.) wird zur Verfügung gestellt, ebenso die ersten Rollen Toilettenpapier. Wir danken Ihnen, wenn Sie Ihre eigenen Küchentücher und Putzlappen (Tücher – Lappen) mitbringen.
- Die Schneeräumung und der Unterhalt der Zufahrtsstrasse sind nicht Sache des Vereins “Les Ecureuils”, da der Zufahrtsweg der Gemeinde gehört.

