Die Mieter verpflichten sich zu folgendem
- Mindestens zwei (2) Tage im Voraus dem Abwart die genaue Ankunftszeit bestätigen
- Die Gebäude, das Mobiliar und die zur Verfügung gestellte Infrastruktur sind in ordentlichem Zustand und absolut sauber zu halten
- Die Umgebung der Kolonie darf nicht verunreinigt werden (es sind die offiziellen Kehrrichtsäcke zu verwenden oder die Abfälle nach Hause mitzunehmen).
- Die Nachbarn sind zu respektieren. Lärm zu später Stunde ist zu vermeiden. Der Mieterist verantwortlich für Nachtruhestörungen durch eventuelle.
- Beim Verlassen der Kolonie überzeugen Sie sich vom ordnungsgemässen Zustand des Ortes.
- Die Richtlinien betreffend die Reinigung der Gebäude (beiligendes Dokument) anzuwenden und dem Abwart die Reinigungsstunden zu bezahlen.
- Schäden, die durch den Mieter verursacht worden sind, müssen dem Abwart beim Abgeben der Häuser gemeldet und eventuell entstandene Kosten bezahlt.
- Bei grösseren Problemen telefonieren sie innert kürzester Frist dem Haus-Verantwortlichen oder dem Abwart und melden Sie Ihr.
- Ein Beitrag von 50 % des vereinbarten Mietzinses ist bei Annullation des Vertrages zu
Zur Erinnerung
- Bei Ausfall eines Haushaltgerätes kann keine Mietzinsreduktion verlangt werden(z.B. Geschirrspüler, Rollläden)
- Es wir folgendes Material nicht geliefert: Kissen, Fix-Leintuch und Schlafsack ebenso wie Weingläser. Es ist nicht mehr möglich, Kissenbezüge beim Abwart zu erhalten. Danke, wenn Sie Ihre eigenen Bezüge mitbringen.
- Putzmaterial steht zur Verfügung, ebenso die ersten Rollen Toilettenpapier.
- Wir sind Ihnen auch dankbar, wenn Sie Ihre eigenen Küchentücher, Putzlappen und Reinigungsschwämme mitnehmen.
- Die Schneeräumung und der Unterhalt der Zufahrtsstrasse sind nicht Sache des Vermieters (Verein “Les Ecureuils“) sondern der Gemeinde.